Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Werkvertragsbedingungen

Geschäftsbedingungen, AGBs:

 

UMDESIGN.DE - Werbeagentur  

1. Anerkennung der Geschäftsbedingungen  

Aufträge und Verträge für Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung und Leistungen anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegraphischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen - um bindend zu sein - unserer schriftlichen Bestätigung.  

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

Regelfall: das Auftragswerk. Der an UMDESIGN.DE erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von UMDESIGN.DE sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 

Ohne Zustimmung von UMDESIGN.DE dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

Die Werke von UMDESIGN.DE dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von UMDESIGN.DE. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von UMDESIGN.DE. Über den Umfang der Nutzung steht UMDESIGN.DE ein Auskunftsanspruch zu.

3. Honorar

Entwurf und Werkzeichnung sowie Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet UMDESIGN.DE a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit, b) das Werkzeichnungshonorar. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet UMDESIGN.DE ein Abschlagshonorar. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach den Honorarempfehlungen der Allianz der deutschen Designer AGD, bzw. des Bundes Deutscher Grafikdesigner BDG aus. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Honorare sind unmittelbar nach der Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann UMDESIGN.DE Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modellanfertigungen, Fotoarbeiten, Bildagenturkosten,  Zwischenreproduktionen, Layoutsatz, Honorare für Fotomodelle usw.) sind ebenso wie die Kosten der Vervielfältigung (Druck usw.) oder der Produktion des Auftragswerkes, sofern UMDESIGN.DE mit der Betreuung dieser Arbeiten beauftragt wurde, gesondert zu erstatten. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, oder für Reisen und Fahrten eines Vertreters von UMDESIGN.DE die der Auftrag ohnehin erfordert, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet. Soweit UMDESIGN.DE auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter UMDESIGN.DE von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung von Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten ist nach der Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr 

Die von uns zur Herstellung desVertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien, Druckplatten und digitale Daten jeder Art bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.  An den Arbeiten von UMDESIGN.DE werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an UMDESIGN.DE zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters. 

6. Korrektur und Produktionsüberwachung 

Vor Produktionsbeginn sind UMDESIGN.DE Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von UMDESIGN.DE nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist UMDESIGN.DE ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. 

7. Haftung 

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von
 UMDESIGN.DE nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Der Auftraggeber versichert Inhaber der Urheberrechte des von ihm gelieferten Bildmaterials zu sein. Soweit UMDESIGN.DE auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an UMDESIGN.DE, stellt er UMDESIGN.DE von der Haftung frei. UMDESIGN.DE führt sämtliche Arbeiten nach bestem Können und Wissen aus. Sollte infolge grober Fahrlässigkeit ein Schaden entstehen, haftet UMDESIGN.DE bis zur vollen Höhe des ihr nach diesem Vertrag für die betreffende Arbeit zu stehenden Honorars. 

8. Belegexemplare 

Von vervielfältigten Werken sind UMDESIGN.DE mindestens 20 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. 

9. Gestaltungsfreiheit 

Für UMDESIGN.DE besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die an  UMDESIGN.DE überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. Die Unterlagen die der Auftraggeber UMDESIGN.DE zur Verfügung gestellt hat, brauchen wir nur aufzubewahren und zurückzugeben, wenn die Rückgabepflicht offensichtlich ist oder wenn der Auftraggeber bei der Übergabe bzw. Übersendung darauf besonders hingewiesen hat. Die Haftung von UMDESIGN.DE für rückgabepflichtige Unterlagen bleibt auf den Auftragswert begrenzt.

10. Impressum

Wir können auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11. Erfüllungsort  

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von UMDESIGN.DE und damit Schweinfurt/Dittelbrunn.

12. Sonstiges 

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden und umseitigen Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

Für die gesamte Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen UMDESIGN.DE und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
Der Gerichtsstand ist Schweinfurt.

Stand Januar 2021
 

Werkvertragsbedingungen

1. Gegenstand des Auftrages und Werkvertrages ist die Entwicklung und/oder Druck eines Konzeptes für ein Druck- Webproduktes etc.

Nachstehend genannt: UMDESIGN.DE als Anbieter der Dienstleistung
 

§1 Pflichten des Anbieters (UMDESIGN.DE) 

1. Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für das Produkt zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Grafikdatei herzustellen.

2. Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3. bis 5.

3. Konzeptphase: Der Anbieter erarbeitet zunächst grafische Konzepte (Farben, Form, Schrift) für das Podukt

4. Entwurfsphase: Nach Fertigstellung der Konzepte und nach Freigabe eines der Konzepte durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion des Produktes auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und kann auf Anforderung des Kunden weiterentwickelt werden.

5. Fertigstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden, erstellt der Anbieter die
Endversion des Produktes und erstellt die zugesicherten Dateiformate. (s. Abs. 6)

6. Der Anbieter verpflichtet sich, das Endprodukt (Werk) in folgenden Formaten zu liefern: Ein- oder mehrfarbige Gafik in Format PDF.

7. Arbeitsdateien werden grundsätzlich nicht an den Kunden übergeben. Sie bleiben immer Eigentum von UMDESIGN.DE
 

§2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt dem Anbieter den in das Produkt einzubindenden Text, z.B. eine Beschreibung des Unternehmens bzw. der Person, eine Beschreibung der Tätigkeiten und/oder Dienstleistungen des Unternehmens bzw. der Person, Producktes etc. und ggf. vorhandene Unternehmensfarben zur Verfügung. Bei Internetaufträgen, z.B. Homepages etc. die Zugangsdaten des Providers.

2. Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden und beschreibenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
in digitaler Form im Dateiformat: TXT, DOC, RTF, PDF. etc.
3. Der Kunde wird dem Anbieter Fotos und Grafiken folgendermaßen zur Verfügung stellen: Als Fotoabzüge in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet, oder in digitaler Form im Dateiformat: TIFF, EPS, PDF im jeweiligen Farbcode RGB, HSK oder CMYK. (Für alle Fotos, Grafiken etc. muss der Kunde ein Verwertungs- und/oder Urheberrecht besitzen!)

4. Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens 10 Tage nach Auftragsvergabe/Vertragsschluss zur Verfügung stellen.

5. Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 3 dieses Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freigeben.

6. Nach Erstellung einer Basisversion des Produktes durch den Anbieter, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 4 dieses Vertrages entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.
 


§3 Abnahme

1. Nach Fertigstellung des Produktes ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine Datei des Werks auf einem geeignetem Datenträger CD oder DVD auf eine vom Kunden benannte Emailadresse oder per Post zu zu schicken. (Arbeitsdateien sind immer davon ausgeschlossen!)

2. Der Kunde ist zur Abnahme des Produktes ( Werk) verpflichtet, sofern das Produkt den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. (Druckfreigabe)

3. Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Produktes zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile des Produktes den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

4. Mit Aushändigung der Entwürfe gilt der Auftrag an UMDESIGN.DE, verbindlich vergeben. Wird der Auftrag, aus welchen Gründen auch immer zurückgezogen, wird eine Ersatzzahlung, für die schon geleistete Arbeit (Entwürfe etc. ), von 250.- Euro fällig!

5. In allen Fällen gelten immer die AGBs von UMDESIGN.DE

Stand Januar 2021

 

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